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Neuerungen beim jagdlichen Drohneneinsatz

Neuerungen beim jagdlichen Drohneneinsatz

 

Aufgrund von Änderungen in der entsprechenden EU-Verordnung gibt es seit Jahresbeginn 2021 einige Neuerungen beim Einsatz von Drohnen.

Die wichtigsten Neuigkeiten:

  • Eine Bewilligung von Drohnen der Kategorie „Open“ (wie zB. die Profi-Jagddrohnen von revierbedarf) durch die Austro Control ist nicht mehr nötig!
  • Der Betreiber einer Drohne muss sich bei Austro Control registrieren 
  • Der Pilot einer Drohne muss einen passenden Nachweis seiner. Kompetenz (Drohnenführerschein) erbringen.
  • Einzelne Versicherungen der Jagdverbände (zB. NÖ Jagdverband) decken bereits den Einsatz von Drohnen im Rahmen des Jagdbetriebes ab. Eine zusätzliche Versicherung wird dann nicht mehr benötigt.

 

Alle relevanten Neuerungen der EU-Verordnung und Informationen zur Deckung der Jagdhaftpflichtversicherung beim Drohneneinsatz hat der NÖ Jagdverband im „Merkblatt Drohnen“ zusammengefasst. 

 

Hier finden Sie das YUNEEC H520E Profi-Jagddrohnen Set von Revierbedarf

 

Optimal für 

 Kitzrettung, Ermittlung von Wildschäden, Schwarzwildsuche

 

 


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