Rechtslage Wildkamera

Rechtslage bei Wildkameras

Neue Rechtslage bei Wildkameras

 

Bei der Verwendung einer Wildkamera sind selbstverständlich die gesetzlichen Regeln zu beachten. Erfreulicherweise wurden diese im österreichischen Datenschutzgesetz (Mai 2018) praxistauglich klargestellt!

Zusammenfassung:

-) Wildkameras sind nicht meldepflichtig und nicht kennzeichnungspflichtig.

-) Der Jagdausübungsberechtigte hat ein Verzeichnis zu führen.

-) Von ein­er Wildkameras zufällig auf­genommene Bilder von Personen, an­ Hand derer diese Personen identifiziert werden können, dürfen nicht weiter­ gegeben werden und müssen gelöscht werden.

 

Den exakten Wortlaut entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gesetzestext bzw. finden Sie in der September Ausgabe des Magazins WEIDWERK eine ausführliche Zusammenfassung!

WEIDWERK Artikel - Neue Rechtslage bei Wildkameras

  

Mit freundlicher Unterstützung von Österreichs WEIDWERK – Österreichs auflagenstärkstem Jagdmagazin können wir Ihnen auf revierbedarf.at den gesamten Artikel zur Verfügung stellen: 

Lesen Sie den vollständiger Weidwerk Artikel (9/2018)

  

 

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Sie müssen keinerlei Einstellungen mehr durchführen. Die Kamera wird von revierbedarf.at bereits für den Versand von Fotos an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail Adresse konfiguriert.
 
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